AGB
Hinweis zur Umfirmierung
Per 07.04.2026 wurde die Narimpex AG in Nectaflor AG umfirmiert. Es handelt sich hierbei ausschliesslich um eine Änderung des Firmennamens des Unternehmens. Die Rechtsträgeridentität bleibt unverändert bestehen.
Für unsere Kundinnen und Kunden ergeben sich aus dieser Umfirmierung keine Änderungen. Sämtliche bestehenden Verträge, Rechte und Pflichten bestehen unverändert weiter und gehen nahtlos auf die Nectaflor AG über. Dies gilt insbesondere auch für bereits erteilte Aufträge, abgeschlossene Verträge sowie allfällige Gewährleistungs- und Garantieansprüche.
Auch die Bearbeitung von Personendaten erfolgt weiterhin im bisherigen Umfang und gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Es ergeben sich durch die Umfirmierung keine Änderungen hinsichtlich Zweck, Umfang oder Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung.
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Nectaflor AG (nachfolgend „ Nectaflor” genannt) und sämtlichen natürlichen und juristischen Personen, welche die Angebote der Nectaflor AG nutzen (nachfolgend „Käufer” genannt). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn Nectaflor diese schriftlich anerkannt hat.
1.2 Diese AGB gelten für alle Bestellungen des Käufers. Der Käufer erklärt sich mit den nachstehenden AGB einverstanden, in unserer Bestellsoftware das entsprechenden beschriftete Feld „gelesen” (Ich erkenne hiermit die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.) oder ähnliches anklickt.
1.3 Die AGB gelten für die Nutzung der Webseite www.nectaflor.ch sowie alle zu dieser Domain gehörenden Subdomains und weiteren Angeboten der nectaflor AG.
1.4 Nectaflor behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Massgebend ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Kunde hat sich daher bei jeder Bestellung über die jeweils geltenden AGB zu informieren.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote der Nectaflor, insbesondere solche in Preislisten, Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet, sind unverbindliche und freibleibende Richtpreise. Sie haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um schriftlich erstellte Angebote handelt.
2.2 Durch das Anklicken des Bestellbuttons gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Käufer auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
2.3 Das Angebot im Webshop steht unter dem Vorbehalt, dass die Waren vorrätig sind. Ein Vertrag mit dem Käufer kommt zustande wenn Nectaflor die Bestellung des Kunden akzeptiert. Die schriftliche Kopie der Bestellung, welche der Kunde per E-Mail nach Eingang der Bestellung erhält, stellt nur eine Eingangsbestätigung, jedoch kein Akzept der Bestellung durch Nectaflor dar. Das Akzept der Nectaflor erfolgt durch die Lieferung der Ware. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Bestellung von Nectaflor nur für diejenigen Waren akzeptiert wird, welche vorrätig sind (nicht vorrätige Waren werden auch nicht nachgeliefert).
3. Preisrelevante Fremdeinflüsse
2.1 Alle Angebote der Nectaflor, insbesondere solche in Preislisten, Katalogen, Verkaufsunterlagen oder im Internet, sind unverbindliche und freibleibende Richtpreise. Sie haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um schriftlich erstellte Angebote handelt.
2.2 Durch das Anklicken des Bestellbuttons gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Käufer auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
2.3 Das Angebot im Webshop steht unter dem Vorbehalt, dass die Waren vorrätig sind. Ein Vertrag mit dem Käufer kommt zustande wenn Nectaflor die Bestellung des Kunden akzeptiert. Die schriftliche Kopie der Bestellung, welche der Kunde per E-Mail nach Eingang der Bestellung erhält, stellt nur eine Eingangsbestätigung, jedoch kein Akzept der Bestellung durch Nectaflor dar. Das Akzept der Nectaflor erfolgt durch die Lieferung der Ware. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Bestellung von Nectaflor nur für diejenigen Waren akzeptiert wird, welche vorrätig sind (nicht vorrätige Waren werden auch nicht nachgeliefert).
4. Lieferung und Versand
4.1 Die Lieferung erfolgt durch Sendung der Ware an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Die Rechnungsadresse und die Lieferadresse können unterschiedlich sein.
4.2 Wir achten darauf, Ihre Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten und zu liefern. Die Standardlieferfristen betragen in der Regel 1 bis 2 Werktage ab Eingang der Bestellbestätigung. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Lieferfristen je nach Verfügbarkeit der Produkte und anderen Umständen variieren können. Wir werden Sie über eventuelle Verzögerungen oder Änderungen der Lieferfristen informieren. Für eine allfällige Verzögerung der Lieferung durch den Logistiker übernimmt Nectaflor keine Verantwortung.
4.3 Bei grösseren Bestellmengen und Geschenksets behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung zunächst intern zu prüfen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass wir die gewünschte Menge an Produkten zur Verfügung haben und die Lieferung termingerecht erfolgen kann. In solchen Fällen werden wir mit Ihnen in Verbindung treten, um weitere Details zu besprechen und die Lieferfristen zu bestätigen.
4.4 Sollte es vorkommen, dass ein Produkt derzeit nicht lieferbar ist, wird der Käufer per E-Mail benachrichtigt.
4.5 Geliefert wird durch einen von Nectaflor zu wählenden Versanddienstleister. Die Kosten für Verpackung und Transportversicherung sind in den Versandkosten enthalten, welche gleichzeitig mit Bezahlung der Ware im Bestellvorgang zu zahlen sind.
4.6 Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass eine Bestellung auf mehrere Pakete aufgeteilt werden muss. Die gelieferte Ware ist vom Käufer gleich nach deren Eingang auf Schäden zu untersuchen.
4.7 In Fällen von Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt wie beispielsweise Naturereignisse, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, Epidemien oder ähnlichem, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umfang.
4.8 Die Versandkosten für Ihre Bestellung werden je nach Warenwert berechnet. Die aktuell gültigen Versandbedingungen sind jeweils im Shop, auf der Offerte oder im Geschäftsvertrag ersichtlich. Bitte besuchen Sie unsere Webseite, um detaillierte Informationen zu den Versandbedingungen einzusehen oder beachten Sie die Konditionen welche im Geschäftsvertrag mit der Nectaflor AG vereinbart wurden.
4.9 Nectaflor liefert im Webshop bestellte Ware ausschliesslich in die Schweiz.
4.10 Bestellungen auf Abholung: Diese Bestellungen, können zu den regulären Öffnungszeiten in der Nectaflor AG, Schwanengasse 47, 2503 Biel/Bienne abgeholt werden. Die Besteller werden sobald die Ware abholbereit ist per E-Mail benachrichtigt. Grundsätzlich können Bestellungen, welche am Vortag bis 10:00 Uhr eingehen, am Folgetag an den offiziellen Öffnungszeiten abgeholt werden. Ausgenommen sind Bestellungen, welche am Freitag platziert werden.
5 Transport, Gefahrenübergang und Abnahmeverzug
5.1 Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers.
5.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über.
5.3 Kann die Ware dem Kunden an der angegebenen Lieferadresse nicht zugestellt werden, schuldet der Kunde der Nectaflor für die Umtriebe infolge Nichtzustellbarkeit zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 (pro Bestellung).
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preisangaben im Online-Shop sind in Schweizer Franken bei Privatkunden einschliesslich Mehrwertsteuer und bei Geschäftskunden exkl. Mehrwertsteuer ausgezeichnet. Preisänderungen im Onlineshop sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich, wobei als Zeitpunkt der Tag der Bestellung massgeblich ist.
6.2 Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Verpackung und Frachtspesen an den Erfüllungsort, soweit vereinbart. Verrechnungen und Rückbehalte des Käufers sind nur zulässig, wenn sie von der Nectaflor schriftlich anerkannt sind.
6.3 Befindet sich ein Käufer mit mehreren Rechnungen im Verzug, wird zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt. Befindet sich der Käufer mit mindestens einer Zahlung für eine Lieferung im Verzug, so ist die Nectaflor berechtigt, weitere Lieferungen zurückzubehalten, bis die offenstehenden Rechnungen vollumfänglich beglichen sind.
6.4 Die Zahlung des Bestellwertes erfolgt mittels dem im Webshop angezeigten Zahlungsvarianten vor Bestellabschluss. Bei Firmenbestellungen im Webshop kann angefragt werden, ob gegen Rechnung geliefert werden kann. Dazu ist grundsätzlich ein Eintrag im Handelsregisternummer notwendig und das Beantragen von einem B2B-Account. Nectaflor behält sich das Recht vor, Firmen keinen Account zu erteilen und nicht gegen Rechnung zu beliefern.
6.5 Die Preise sowie die dem Käufer verrechneten Versandkosten können sich von Zeit zu Zeit ändern. Das aktuelle Sortiment und die heutigen Preise (mit Versandkosten) findet der Käufer auf der Website im Internet unter www.nectaflor.ch Vorbehalten bleiben spezielle Aktionen und individuelle Vereinbarungen.
6.6 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen spätestens innerhalb 10 Tagen vom Rechnungsdatum oder innerhalb der auf der Rechnung gewährten Zahlungsfrist und ohne jeden Abzug zu begleichen. Der Käufer fällt bei Missachtung dieser Zahlungsfrist automatisch mit oder ohne Mahnung in Verzug wobei ein branchenüblicher Verzugszins von monatlich 0.5% geschuldet ist.
6.7 Die Nectaflor behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen der vertraglichen Zahlungsbedingungen Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern.
7. Gewährleistung
7.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Entgegennahme zu prüfen.
7.2 Von jeglicher Gewähr ausgenommen sind vom Käufer eingegebene Schreibfehler, qualitativ unzureichende Bilder (bspw. durch zu geringe Auflösung von Digitalbildern), selbst verschuldete Gestaltungsfehler sowie falsche Produktauswahl, falsche Bestellmengen oder andere durch Fehler bei der Bestelleingabe entstandene Mängel.
7.3 Gewährleistungspflichtige Mängel muss der Kunde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich rügen, nach Ablauf dieser Frist können keine Mängel mehr geltend gemacht werden.
7.4 Im Gewährleistungsfall liefert Nectaflor nach Ihrer Wahl entweder Ersatz der fehlerhaften Ware oder erstellt eine entsprechende Gutschrift, vorausgesetzt der Kunde hat die mangelhaften Produkte zurückgesandt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Rückgaben, Mängelrügen und Gewährleistung
8.1 Prüfungspflicht und Mängelrüge
Die Kundschaft ist verpflichtet, die gelieferte oder abgeholte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
Lieferschäden, Falschlieferungen, unvollständige Lieferungen sowie erkennbare Produktmängel sind Nectaflor AG innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Die betroffene Ware ist bis zur Klärung in ihrem ursprünglichen Zustand und, soweit möglich, in der Originalverpackung aufzubewahren.
Unterbleibt die fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2 Kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht für mangelfreie Ware
Für die von Nectaflor angebotenen Lebensmittel und sonstigen Produkte besteht grundsätzlich kein Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht bei mangelfreier Ware.
Eine Rückgabe oder Rückerstattung ist insbesondere ausgeschlossen bei:
- Produkten, die den Erwartungen der Kundschaft nicht entsprechen;
- irrtümlich bestellten Produkten;
- geöffneten, angebrochenen oder verwendeten Produkten;
- verderblichen Waren und Lebensmitteln;
- Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind;
- nach Kundenspezifikation angefertigten oder personalisierten Produkten.
Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bei nachgewiesenen Mängeln oder Falschlieferungen.
8.3 Rücksendungen bei Mängeln oder Falschlieferungen
Liegt ein berechtigter Mangel vor oder wurde eine falsche Ware geliefert, ist Nectaflor AG nach eigener Wahl berechtigt, die Ware zu ersetzen, den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuerstatten oder eine andere angemessene Lösung anzubieten.
Die Kosten einer berechtigten Rücksendung aufgrund eines Mangels, einer Falschlieferung oder einer unvollständigen Lieferung trägt Nectaflor.
Bei unberechtigten Rücksendungen oder Rücksendungen ohne vorherige Absprache trägt die Kundschaft sämtliche anfallenden Kosten.
Eine Rückerstattung erfolgt erst nach Prüfung und Eingang der retournierten Ware.
8.4 Rücksendeadresse
Rücksendungen sind ausschliesslich nach vorgängiger Kontaktaufnahme mit Nectaflor an folgende Adresse zu senden:
Nectaflor AG
Webshop / Logistik
Schwanengasse 47
CH-2503 Biel
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet werden können, werden während zwei (2) Monaten aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist kann die Ware entsorgt oder eingelagert werden. Allfällige Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatz erlöschen nach Ablauf dieser Frist, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Stornierung von Bestellungen
Bestellungen sind nach Abschluss des Bestellvorgangs und Annahme durch Nectaflor verbindlich. Eine Stornierung, Änderung oder Reduktion von Bestellungen durch die Kundschaft ist nicht möglich.
9. Haftungsausschluss
9.1 Die Nectaflor haftet ausschliesslich für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Pflicht beruhen, oder wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
9.2 Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der betroffenen Lieferung beschränkt.
9.3 Die Nectaflor haftet nicht für reine Vermögensschäden sowie Folge- und / oder Reflexschäden.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Falls eine Klausel unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
10.2 Anstelle der unwirksamen Klausel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Die AGB beruhen auf Schweizer Recht insbesondere den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR Art. 184 ff).
11.2 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie dem zugehörigen Vertrag gilt als Gerichtsstand der Sitz der Nectaflor in Biel. Die Nectaflor behält sich das Recht vor, am Sitz des Kunden zu klagen.
12 Allgemeine Wettbewerbs- und Gewinnspielbedingungen
Diese Wettbewerbsbedingungen gelten unabhängig von der Plattform für alle Wettbewerbe, die von Nectaflor ausgerichtet werden.
12.1 Allgemeines
Die Teilnehmer*innen akzeptieren durch die Teilnahme am Wettbewerb die von Nectaflor definierten «allgemeinen Wettbewerbsbedingungen».
Teilnehmer*innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder die sich durch Manipulation einen Vorteil verschafft haben, können von der Teilnahme am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können allfällige Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen ab 18 Jahren. Mitarbeitende der Firma Nectaflor sowie deren Angehörige sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
Die gesammelten Daten der Teilnehmer*innen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können jedoch von Nectaflor für Marketingzwecke verwendet werden.
12.2 Gewinne
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und mit keinem Kaufzwang verbunden. Jede/r Teilnehmer/in kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen. Die Wettbewerbsteilnahme ist nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Nectaflor ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen. Der Wettbewerb endet an dem im jeweiligen Wettbewerb angegebenen Zeitpunkt.
Die Gewinner*innen werden direkt kontaktiert. Meldet sich die/der Gewinner/in nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem die Gewinnbenachrichtigung veröffentlicht wurde, ist Nectaflor berechtigt, den Gewinn jemand anderem zuzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit Namen, Vornamen und Ihrem Wohnort auf der jeweiligen Plattform publiziert werden dürfen.
Die verlosten Preise werden nicht in bar ausbezahlt und können nur nach Absprache auf einen anderen Gewinner übertragen werden. Ist der Preis der Versandstelle (Post) übergeben, haftet Nectaflor nicht mit eventuellen Schäden oder Verlusten, die im Zusammenhang mit der Lieferung entstanden sind.
Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2026